LEASING LEXIKON:

Fälligkeit

Die Kaufpreise für die vom Leasinggeber gekauften Objekte sind in aller Regel nach Einrede freier Übernahme durch den Leasingnehmer zur Zahlung fällig. Die Leasing-Raten sind überwiegend monatlich oder im Mengengeschäft (Small-Ticket-Leasing) auch vierteljährlich im voraus fällig. Da es sich durchweg um gleichbleibende Beträge handelt, erfolgt die Zahlung i.d.R. durch Bankeinzug (Bankeinzugsverfahren).