LEASING LEXIKON:

Erbbaurecht

Immobilien-Leasing-Gesellschaften erstellen und kaufen Immobilien und vermieten sie an Leasingnehmer. Statt Grundstückseigentum kann die Leasing-Gesellschaft auch Erbbaurechte erwerben, insbesondere wenn der Leasingnehmer bereits Eigentümer des Grundstücks ist. Als Erbbauzins kann entweder eine laufende Gebühr oder ein Einmalbetrag vereinbart werden.