LEASING LEXIKON:

Eintritt in die Bestellung

In vielen Fällen bestellt der potentielle Leasingnehmer schon frühzeitig die von ihm ausgesuchten Objekte selbst bei seinem Lieferanten, wobei im PKW-Bereich durchaus Lieferantenwechsel üblich sind, wenn die Leasing-Gesellschaft über günstigere Einkaufsverbindungen verfügt. Meist tritt jedoch der Leasinggeber mit allen Rechten und Pflichten in die Bestellung des Leasingnehmers ein, wobei der Leasinggeber seine Position gemäß des geschlossenen Leasing-Vertrages berücksichtigt.

Siehe auch:
Investitionsentscheidung/Investitionsplanung