LEASING LEXIKON:

Dienstwagen / Firmenwagen-Leasing (Zwei-Vertragsmodell)

Dienstwagen werden zunehmend geleast, oft im Rahmen von Full-Service-Verträgen. Die Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges an Arbeitnehmer (AN), der es privat und betrieblich nutzt, wird u.a. auf der Grundlage des Brutto-Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung versteuert, unabhängig vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis. Das gilt auch für reimportierte Fahrzeuge. Der private Nutzen für den AN, ist entweder pauschal mit 1 v. H. des Listenpreises pro Monat anzusetzen oder durch Einzelnachweis (Fahrtenbuch) vorzunehmen. Die Zwei-Vertragsmodell-Variante – Arbeitgeber (ArbG) schließt mit Leasinggeber einen Leasing-Vertrag über ein Fahrzeug mit dem Recht der Untervermietung an AN – wird steuerlich nicht anerkannt (BMF-Schr. 11.11.199. Der dem AN zufließende steuerpflichtige Nutzungsvorteil ist nach § 8 EStG zu erfassen. Die vom AN an den Leasinggeber gezahlten Leasing-Raten sind als pauschale Nutzungsvergütung anzusehen und deshalb auf den Nutzungswert anzurechnen. Dies gilt entsprechend auch beim Einzelnachweis.