Meist informiert die Leasing-Gesellschaft den Leasingnehmer (bei Vertriebs-Leasing auch den Lieferanten) mehrere Monate vor Auslauf des Leasing-Vertrages über das bevorstehende Vertragsende, um ohne Zeitdruck mit dem Leasingnehmer bzw. mit dem Vertriebspartner (Vertriebs-Leasing) eine Abstimmung über die Anschlussverwertung des Leasing-Objektes zu erzielen.
Verschiedene Möglichkeiten werden praktiziert: Abschluss eines Verlängerungs-Vertrages, Ausübung einer Kaufoption, Kauf des Objektes durch den Leasingnehmer (z.B. Leasinggeber übt Andienungsrecht aus), Rückgabe des Objektes (Rückgabepflicht) und Verwertung durch den Leasinggeber/Lieferanten auf dem Markt.