LEASING LEXIKON:

Anpassungsklausel

In den überwiegenden Leasing-Verträgen sind die Leasing-Raten ab Übernahme der Objekte durch den Leasingnehmer bzw. Bezahlung der Objekte durch den Leasinggeber für die gesamte Laufzeit fest. Kommt es jedoch während der Lieferzeit, also zwischen Annahme des Leasing-Antrages und der Lieferung des Objektes, zu Veränderungen auf dem Geld- und Kapitalmarkt, so ist das Leasing-Entgelt (Rate) – entsprechende anerkannte Anpassungsklauseln vorausgesetzt -, zu erhöhen bzw. herabzusetzen.