LEASING LEXIKON:

Annahme

Nimmt die Leasing-Gesellschaft einen Leasing-Antrag an, so erteilt sie dem Leasingnehmer eine Auftragsbestätigung und dem Lieferanten einen Kaufauftrag. Die Annahme setzt eine gründliche Bonitätsprüfung des Leasingnehmers, die Prüfung der Fungibilität des Objektes, die Vertrags- und Lieferantenprüfung sowie ggf. der vereinbarten Sicherheiten voraus (Abwicklung von Leasing-Verträgen).