LEASING LEXIKON:

Ankaufsrecht

Bei Immobilien-Leasing-Verträgen (Immobilien-Leasing) erhält der Leasingnehmer i.d.R. bereits bei Abschluss des Immobilien-Leasing-Vertrages ein grundbuchlich gesichertes Ankaufsrecht am Leasing-Objekt zum Restbuchwert. Dieses Ankaufsrecht kann zum Ende der Leasingzeit ausgeübt werden. Bei Mobilien-Leasing-Verträgen wird dieses Recht als Kaufoptionsrecht bezeichnet.