LEASING LEXIKON:

Anerkennungsgebühr

Gemäß Mobilien-Leasing-Erlass vom 19.04.1971, ist das Leasing-Objekt dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn der Kaufpreis bei Ausübung der Kaufoption bzw. die Anschlussmiete bei Ausübung der Verlängerungsoption einer Anerkennungsgebühr ähnelt, also niedriger ist als der Restbuchwert (Restwert) oder der niedrigere gemeine Wert (Marktwert).