Diese sind Grundlage jedes zwischen der Leasing-Gesellschaft und dem Leasingnehmer abgeschlossenen Leasing-Vertrages. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner und sollten den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz vom 09.12.97 entsprechen. Das Gesetz legt besonderen Wert auf den Schutz nicht kaufmännischer ausgerichteter Personen (Verbraucher, Konsument). Grundsätzlich sind transparente Klauseln gefordert; überraschende Klauseln können als nicht vereinbart ausgelegt werden bzw. zur Ungültigkeit führen.