LEASING LEXIKON:

AfA-Zeit

Diese ist meist identisch mit der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die als Erfahrungswert verschiedener Wirtschaftszweige ermittelt und in den amtlichen AfA-Tabellen veröffentlicht wird. In verschiedenen Branchen wird üblicherweise in Doppel- oder Dreifachschicht gearbeitet. Die hierbei eingesetzten Investitionsgüter unterliegen einem höheren Verschleiß als im einschichtig arbeitenden Betrieb; in solchen Fällen sind Schichtzuschläge in Höhe von 25% bei Doppelschicht und 50 % bei Dreifachschicht zulässig. Für den Abschluss von Leasing-Verträge kann der Nachweis von Mehrfachschichten (Verkürzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) zu kürzeren Vertragslaufzeiten genutzt werden.

Siehe auch:
Absetzung für Abnutzung (AfA)