LEASING LEXIKON:

Abschreibungszeit

Investitionsgüter des Anlagevermögens unterliegen der technischen, wirtschaftlichen und zeitlich bedingten Abnutzung. Sie können somit nur für eine bestimmte Dauer genutzt werden. Die darauf aufbauenden Abschreibungszeiten sind in den amtlichen AfA-Tabellen „Absetzung für Abnutzung“ festgelegt. Bei diesen AfA-Tabellen ist bei der Festlegung der Nutzungsdauer die technische und wirtschaftliche Abnutzung berücksichtigt worden, die sich im Durchschnitt bei einem unter üblichen Bedingungen in einer Schicht arbeitenden Betrieb nach dem gegenwärtigen Stand der technischen und wirtschaftlichen Verhältnisse ergibt. Diese Tabellen werden grundsätzlich als Berechnungsbasis für Vertragslaufzeiten und AfA-Zeiten in der Leasingbranche verwandt.