LEASING LEXIKON:

Untergang

Der Untergang des Leasing-Objektes kann z.B. durch Schwachstromschaden, Unfall, Maschinenbruch, Zerstörung oder sonstige Ereignisse verursacht werden. Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Leasing-Objekt hinreichend auch gegen Untergang zu versichern; reicht im Schadensfall der von der Versicherung bezahlte Betrag nicht aus, um den Barwert der ausstehenden Leasing-Raten sowie den Restwert zu decken, hat der Leasingnehmer für den Differenzbetrag aufzukommen.