LEASING LEXIKON:

Kilometer-Leasing-Vertrag

Dieser Vertragstyp hat sich im Fahrzeug-Leasing neben dem Standard-Vertrag: Teilamortisation entwickelt; er wird zunehmend angeboten. Aufgrund ihrer vielfältigen Erfahrungen sind Leasing-Gesellschaften in der Lage, den Gebrauchtwagenmarkt zu überblicken und gängigen KFZ-Typen bei bestimmten Kilometerlaufleistungen entsprechende zukünftige Marktpreise zuzuweisen. Nach Erreichen der vereinbarten Fahrleistung innerhalb eines Zeitrahmens gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug zurück. Ist die Kilometergrenze zu diesem Zeitpunkt überschritten, muß der Leasingnehmer für jeden zuviel gefahrenen Kilometer (Mehrkilometer) eine im Vertrag – also im voraus – festgelegte Nachzahlung leisten; bei unter der vereinbarten Grenze liegenden Laufleistungen (Minderkilometer) erhält der Leasingnehmer eine entsprechende Rückvergütung vom Leasinggeber. Es ist üblich, eine geringfügige Kilometerzahl als Freigrenze (ohne Berechnung) zu vereinbaren.