LEASING LEXIKON:

Anschaffungskosten

Die abschreibungsfähigen Anschaffungskosten der Leasing-Gesellschaft umfassen den Kaufpreis der Leasing-Objekte (ohne Mehrwertsteuer). Skontibeträge und Rabatte vermindern die Anschaffungskosten. Anschaffungskosten sind die bilanzielle Grundlage für die Aktivierung bei der Leasing-Gesellschaft im Anlagevermögen (Leasing-Vermögen). Nicht zu den Anschaffungskosten zählen bei Leasing die Anschaffungsnebenkosten (z.B. Transport-, Montage- und Verpackungskosten, Aufwendungen der Inbetriebnahme, Zölle); Anschaffungskosten sind bei Leasing sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Dies gilt selbst dann, wenn der Leasinggeber diese Kosten dem Leasingnehmer nicht gesondert in Rechnung stellt, sondern sie in die Leasing-Raten mit einbezieht. Ferner gehören nicht zu den Anschaffungskosten z.B. Vermittlungsprovisionen, welche für die Vermittlung des Leasing-Vertrages vergütet werden. Die Anschaffungskosten sind die Grundlage für die Aktivierung/Bilanzierung bei der Leasing-Gesellschaft.